Skip to main content

Informationen

Allgemeine Bestimmungen

  • Es gilt das Reglement für das sportliche Schiessen (RSpS) G300 des SSV und das Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonanzwaffen im Schiesswesen ausser Dienst (gültig ab 1.1.19).

  • Es gilt das Reglement für das sportliche Schiessen (RSpS) P25/50 des SSV (gültig ab 1.1.19).

  • Es gelten die allgemeinen Versicherungs-Bedingungen der USS.

Schiesstand und Scheibenzahl

Schiessanlage HÖNGG
Kappenbühlstrasse 80
8049 Zürich

Telefon: 044/341 33 59

  • G300: 18 SIUS-ASCOR (SA-9003) Scheiben
    Ev. bei Bedarf zusätzliche 1-10 Scheiben.
    (Scheibe 17 ist extra für Linksschützen eingerichtet!)


  • P50: 8 LaufscheibenP50: 8 Laufscheiben
    Ev. bei Bedarf zusätzliche 1-8 Laufscheiben.

 

Teilnahmeberechtigung

  • Teilnahmeberechtigt sind nur lizenzierte Mitglieder sämtlicher Vereine, die dem SSV angeschlossen sind.

  • Einzelschützen sind zugelassen, aber nicht gabenberechtigt.

  • Die Standschützengesellschaft Neumünster-Zürich nimmt am Wettkampf ausser Konkurrenz teil.
Informationen

Rangeur

  • Es werden keine Scheiben reserviert. Die Standblätter werden beim Warner deponiert. Daraus ergibt sich die Reihenfolge der Schiessenden.

Mutationen

  • Angemeldete Schützen, die an der Teilnahme verhindert sind, können durch andere Vereinsmitglieder ersetzt werden.

Standblätter

  • Die Standblätter sind auf dem Schiessplatz zu beziehen. Sie müssen nach dem Schiessen kontrolliert und vom Schützen unterschrieben werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Munition und Gerätestörungen

  • Diese ist bei der Standblattausgabe zu beziehen. Es darf nur mit Munition der Festorganisation geschossen werden. Widerhandlungen ziehen den Entzug des Standblattes und Streichung des Resultats mit sich.
  • Für die Kleinkaliber-Munition (P50/Randfeuerpistolen) ist der Schütze selber verantwortlich.
  • Die Hülsen bleiben Eigentum des Veranstalters.
  • Störungen an den Sportgeräten gehen zu Lasten des Schützen. Ausgenommen ist Materialbruch.
Rangeur – Mutationen – Munition

Schiessregeln

  • Das Programm darf vom gleichen Schützen nur einmal geschossen werden. Für Unfälle, die aus Nichtbeachtung der Schiessbefehle, mangelhafter Handhabung der Sportgeräte oder durch Missachtung der Schiessvorschriften entstehen, lehnt die Organisation jede Verantwortung ab.

  • Die Reihenfolge der Stiche kann vom Schützen selber bestimmt werden.

  • Der Auszahlungsstich kann nur geschossen werden, wenn auch der Vereinsstich gelöst wird.

  • Die Pistolen dürfen nur auf der Ladebank aus- und eingepackt werden.

Reklamationen

  • Diese werden vom OK bzw. von der Schiessleitung direkt erledigt. Im Übrigen gelten die Schiessvorschriften des SSV.

Rangordnung

  • Gemäss Schiessplan, Vereinsstich G300 und P50.

  • Ist eine Dame, Veteran bzw. Seniorveteran oder Junior in der Einzelwertung rangiert (1. Rang), entfällt die Rangierung als beste Dame, Veteran bzw. Seniorveteran oder Junior.

Versicherung

  • Es gelten die Bestimmungen der USS.

Vorschriften SSV

  • Für alle nicht im Schiessplan speziell erwähnten Bestimmungen gelten die Vorschriften des SSV.
Schiessregeln – Rangordnung – Reklamationen